+++ Einschränkung des Bewegungsradius in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen +++ Skigebiete in Bayern bleiben bis mindestens 31. Januar geschlossen +++ Deutschlandweit "harter Lockdown" beschlossen +++ Quarantänepflicht für deutsche Einreisende in Österreich +++ Quarantänepflicht für bayerische Tagestouristen aus östereichischen Skigebieten +++ DAV: Übernachtung auf Alpenvereinshütten nicht möglich +++
Der am 13.12. von der Bund-Länderkonferenz beschlossene "harte Lockdown" bis 10. Januar wurde am 05. Januar (vorerst) bis Ende Januar verlängert. Ferner verständigten sich die Länderchefs mit den Vertretern der Bundesregierung darauf, in Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 den Bewegungsradius von Bürgerinnen und Bürgern ab dem 11. Januar - sofern kein triftiger Grund vorliegt - auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort zu beschränken. Vor allem touristische Tagesausflüge sollen durch neue Maßnahme erheblich eingedämmt werden.
Das bayerische Kabinett hat am Vormittag des 06. Januar über die Beschlüsse der Bund-Länderkonferenz beraten und diese weitgehend übernommen. Wie Ministerpräsident Söder im Anschluss auf einer Pressekonferenz bekannt gab, gilt die festgelegte Einschränkung des Bewegungsradius in Hot Spots mit einer Inzidenz von 200 in Bayern primär für touristische Tagesausflüge; Einkäufe, der Weg zur Arbeit oder etwa Arztbesuche bleiben davon ausgenommen.
Von der neuen Regelung wären in Bayern momentan 24 Landkreise betroffen. Es wird erwartet, dass sich die Zahl in den kommenden Tagen weiter erhöhen wird.